Informationen zu Quarantäne- und Isolierungsdauern bei Corona

Entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Wirkung vom 05.05.2022
Personengruppe | Isolierungsdauer* | Quarantänedauer |
Allgemeine Bevölkerung | Freitesten am 5. Tag möglich, wenn ein negativer Schnelltest, ein negativer PCR-Test oder ein positiver PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 vorliegt ein Selbsttest reicht nicht aus 10 Tage ohne abschließenden Test | 7 Tage mit frühestens am Tag 7 abgenommenen negativen PCR-Test** oder zertifizierten Antigentest***, Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich 10 Tage ohne abschließenden Test |
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe | 10 Tage, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit. Ein Freitesten ist ab dem 5. Tag mittels negativem Schnelltest oder eines negativen PCR-Tests oder eines eines positiven PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 möglich. Ein Selbsttest reicht nicht aus. | Wie in Allgemeinbevölkerung |
Bewohner von Pflegeeinrichtungen und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften | 10 Tage, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit. Zusätzlich muss ein negatives Schnelltestergebnis zum Ende der Isolation vorliegen. Ein Freitesten ist am 7. Tag möglich, wenn der Bewohner 48 Stunden symptomfrei ist. In vollstationären Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften der Intensivpflege sind die freigetesteten Bewohner am 8. Tag erneut zu testen. | Wie in Allgemeinbevölkerung |
Schüler, Kinder in Kita und Hort | Wie in Allgemeinbevölkerung | 5 Tage mit frühestens am Tag 5 abgenommenen negativen PCR-Test oder zertifizierten Antigentest***, sofern regelmäßige (serielle) Testung in der Einrichtung erfolgt**** |
Die Quarantänepflicht für Personen, die mit Infizierten zusammen wohnen oder zu Infizierten Kontakt hatten ist vollständig entfallen. Eine Kontaktreduzierung von 5 Tagen wird empfohlen. Für immunisierte Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen gilt bei dem Zusammenleben mit Infizierten bzw. engen Kontakt zu Infizierten die in der Coronaschutzverordnung verankerte tägliche Testpflicht für die Dauer von 5 Tagen ab dem Zeitpunkt des Kontaktes (s.o.). Eine Quarantänepflicht besteht hier nicht. Das Testergebnis des Abschlusstestes soll vor der Beendigung der Isolierung oder Quarantäne vorliegen. In allen Bereichen werden im Anschluss an die Beendigung der Isolierung und Quarantäne bis zum Tag 14 nach Symptombeginn (Entisolierte), letztem Kontakt mit dem infektiösen Fall (Kontaktpersonen) bzw. Symptombeginn des Primärfalles im Haushalt (Haushaltskontaktpersonen) eine Kontaktreduktion und das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske im Kontakt mit anderen Personen empfohlen. Kontaktpersonen sollen sich selbst monitoren; sollten innerhalb dieser 14 Tage Symptome auftreten, die mit einer COVID-19-Erkrankung vereinbar sind, ist sofort eine Selbst-Isolierung und ein PCR-Test durchzuführen; bei positivem Resultat beginnt die Isolierungszeit ab dem Datum des Symptombeginns.
*Von Infizierten, Zeitraum beginnt am Datum des Auftretens der Symptome; asymptomatisch Infizierten am Datum der Abnahme des positiven Tests. Zur Isolationsdauer von Patienten im stationären Bereich und von Bewohnern von Pflegeheimen sehen Sie bitte hier:
www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer
**Zur Beendigung der Isolierung sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert > 30 zulässig. Bei einem positiven PCR-Test mit einem CT-Wert <30 wird die Isolierung für 2 Tage fortgesetzt und erneut getestet. Zur Beendigung der Quarantäne muss das PCR-Resultat negativ sein.
***Entsprechend überprüfte Antigentests sind hier veröffentlicht:
****Ausnahmen möglich, z.B. wenn ein Test-to-Stay-Ansatz (tägliche Testung und Maskenpflicht) in der Einrichtung etabliert wurde.
Ausnahmen von der Quarantäne:
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
- Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
- Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests
Eine einmalige Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) begründet keine Ausnahme von der Quarantäne. Alle Angaben beziehen sich auf in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe
https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19
Hinweis: gültig für alle in Deutschland aktuellen Virusvarianten inkl. Omikron
Von Sven Wüllner | Mai 5, 2022