Pflegeleistungen – Welche Leistungen stehen mir zu?
Pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder körperlichen Einschränkungen stehen zur Unterstützung umfangreiche Pflegeleistungen zu. Was alles unter die Pflegeleistungen fällt, wollen wir Ihnen hier vorstellen.
Pflegeleistungen – Was ist das?
Alle Leistungen, die Versicherte nach der Überprüfung des Pflegebedarfs und der Zuweisung eines Pflegegrads erhalten, werden als sogenannte Pflegeleistungen bezeichnet. Dabei trägt die Pflegeversicherung im Teilkasko die grundlegenden Betreuungs- und Pflegeleistungen der Pflegeperson. Es ist unerheblich, ob es sich bei der Pflegeperson um einen Angehörigen, einen Freund, ein Familienmitglied oder eine professionelle Pflegekraft handelt.
Wer hat Anspruch auf Pflegeleistungen?
Anspruch auf Pflegeleistungen haben alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad besitzen und in einer Pflegeeinrichtung oder im eigenen Heim durch eine Pflegeperson betreut werden.
Wichtig: Wohn- oder Essenskosten werden von der Pflegeversicherung nicht übernommen. Die Pflegeversicherung kommt lediglich für die Kosten der Pflegeleistungen auf, die im Rahmen der Pflege entstanden sind.
Die Zuschüsse der Pflegekassen sind darüber hinaus gedeckelt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die wichtigsten Pflegeleistungen im Überblick:
- Pflegegeld (auch in Kombination mit Pflegesachleistungen möglich)
- Pflegesachleistungen (auch in Kombination mit Pflegegeld möglich)
- Pflegehilfsmittel (Gehilfen, Rollstühle etc.)
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Teilstationäre Leistungen
- Vollstationäre Pflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Über den vollen Umfang der Ihnen zustehenden Leistungen können Sie sich bei Ihrer Pflegeversicherung informieren.
Anspruch der Pflegeleistungen je nach Pflegegrad:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Pflegegeld bei häuslicher Pflege (monatl. in €) | / | 316 | 545 | 728 | 901 |
Pflegesachleistungen bei Pflege durch Pflegedienst (monatl. in €) | / | 724 | 1363 | 1693 | 2095 |
Zuschuss für stationäre Versorgung in Pflegeheim (monatl. in €) | / | 770 | 1262 | 1775 | 2005 |
Für Betreuung in Tages- und Nachtpflege (monatl. in €) | / | 689 | 1298 | 1612 | 1612 |
Entlastungsbeitrag (monatl. in €) | 125 | 125 | 125 | 125 | 125 |
Verhinderungspflege (monatl. in €) + 50% des nicht genutzten Verhinderungspflege-Budgets | / | 1612 | 1612 | 1612 | 1612 |
Kurzzeitpflege (monatl. in €) + 100% des nicht genutzten Kurzzeitpflege-Budgets | / | 1612 | 1612 | 1612 | 1612 |