Corona Info für Angehörige
Allgemeinverfügung Corona Änderungen – aktualisiert am 28.02.2023
Maskenpflicht:
- Seit dem 01.03.2023 ist die Maskenpflicht für die Mitarbeiter in der Pflege entfallen.
- Für Besucher einer Pfelegeeinrichtung gilt weiterhin die Maskenpflicht. Hinweisschilder sind sichtbar im Eingangsbereich angebracht.
Testpflicht:
Seit dem 01.03.2023 ist die Testpflicht für Mitarbeiter, Bewohner und Besucher entfallen.
Bewohner:
- Bewohner müssen keine Masken tragen und keine Abstandsregelungen beachten
Externe:
- Das Betreten der Einrichtung ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.
Hinweis: Änderungen können aufgrund der derzeitigen Situation nicht ausgeschlossen werden.
Von Sven Wüllner | Februar 28, 2023